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BRANDSCHUTZ

Wir kommen zu Ihnen! Ihre Mitarbeiter haben keine langen Ausfallzeiten, da die Unterweisungen und das Brandschutztraining in Ihrer Einrichtung bzw. auf Ihrem Betriebsgelände durchgeführt werden. Anforderungen an Schulungsraum und Übungsfläche finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungsveranstaltungen.

Schulungspaket 1

(Brandschutzunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-001 in Theorie und Praxis)

Schulungsdauer 2,5 Stunden; max. 15 Teilnehmer

Inhalte:
  • Rechtliche Grundlagen des Vorbeugenden Brandschutzes
  • Verhalten im Brandfall
  • Evakuierung
  • Alarmpläne
  • Notruf
  • Einteilung der Brandklassen
  • Kleinlöschgeräte
  • Einteilung der Feuerlöscher
  • Feuerlöschtechnik
  • Praxis am Feuerlöschtrainer
  • Schulungsunterlagen
  • Teilnahmebestätigung

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Schulungspaket 2

(Kompaktunterweisung Feuerlöscher)

Schulungsdauer 1,5 Stunden; max. 15 Teilnehmer

Inhalte:
  • Einteilung der Brandklassen
  • Einteilung der Feuerlöscher
  • Feuerlöschtechnik
  • Praxis am Feuerlöschtrainer
  • Schulungsunterlagen
  • Teilnahmebestätigung

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Schulungspaket 3

(Ausbildung Brandschutzhelfer nach DGUV Vorschrift 1, ASR A 2.2, DGUV Information 205-023 in Theorie und Praxis)

Schulungsdauer 4,5 Stunden; max. 15 Teilnehmer

Inhalte:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben von Brandschutzhelfern
  • Brandschutzordnung
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Verhalten im Brandfall
  • Evakuierung
  • Alarmpläne
  • Notruf
  • Einteilung der Brandklassen
  • Kleinlöschgeräte
  • Einteilung der Feuerlöscher
  • Feuerlöschtechnik
  • Praxis am Feuerlöschtrainer
  • Betriebsbegehung
  • Schulungsunterlagen
  • Teilnahmebestätigung

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Schulungspaket 4

(Ausbildung Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV Vorschrift 1, ASR A 2.2, DGUV Information 205-023 in Theorie und Praxis)

Schulungsdauer 5,0 Stunden; max. 15 Teilnehmer

Inhalte:
  • Rechtliche Grundlagen

  • Aufgaben von Brandschutz- und Evakuierungshelfern

  • Brandschutzordnung

  • Sicherheitskennzeichnung

  • Verhalten im Brandfall

  • Ablauf und Anlässe von Evakuierungen

  • Hilfsmittel der Evakuierung (Praxis)

  • Alarmpläne

  • Notruf

  • Einteilung der Brandklassen

  • Kleinlöschgeräte

  • Einteilung der Feuerlöscher

  • Feuerlöschtechnik

  • Praxis am Feuerlöschtrainer

  • Betriebsbegehung

  • Schulungsunterlagen

  • Teilnahmebestätigung

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Schulungspaket 5

(Auffrischung Brandschutzhelfer nach DGUV Vorschrift 1, ASR A 2.2, DGUV Information 205-023 in Theorie und Praxis)

Schulungsdauer 3 Stunden; max. 15 Teilnehmer

Inhalte:
  • Neues im Brandschutz

  • Verhalten im Brandfall

  • Evakuierung

  • Alarmpläne

  • Notruf

  • Kleinlöschgeräte/Feuerlöscher

  • Praxis am Feuerlöschtrainer

  • Schulungsunterlagen

  • Teilnahmebestätigung

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Schulung von Einzelteilnehmern

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie für die Fortbildung von Sicherheitsfachkräften o.ä. bieten wir zentrale Brandschutzschulungen und Unterweisungen an. Die Veranstaltungen finden für alle Teilnehmer in unserer Schulungsstätte mit Übungsgelände in Hof statt.

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Welche Feuerlöscher gibt es und wofür sind sie ideal?

Bedarfs- und Standortermittlung für Feuerlöscher nach ASR A2.2

Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Arbeitsstätten mit Feuerlöschern auszustatten.

Genauer definiert wird dies seit 08/2013 in der ASR A2.2.
Die ASR A2.2 löst die BGR 133 für diesen Bereich ab.

Sie sind nicht sicher, ob Sie alle Vorgaben erfüllen oder brauchen Beratung für die Ausstattung Ihrer Einrichtung bzw. Ihres Betriebes?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie auf Grundlage der aktuellen Vorschriften über Art und Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher und legen gemeinsam mit Ihnen die Standorte im Betrieb fest.

Angebot für Bedarfsermittlung anfordern

Sachkundigenprüfung Feuerlöscher

Sicherheit bei Feuerlöschern hat Vorrang

Tragbare Feuerlöscher müssen im Unternehmen vorhanden und funktionsfähig sein.

Für die Einhaltung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung bezüglich Feuerlöscher trägt der Arbeitgeber die Verantwortung.

Daher schreiben Unfallverhütungsvorschriften die Vorhaltung und  Gewährleistung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit vor:

Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Von Hand zu betätigende Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.

Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Aufgrund weiterführender Verordnungen und Vorschriften auf Bundes- bzw. Landesebene, können auch kürzere Wartungsintervalle vorliegen wie z. B. nach § 35 STVZO, die eine jährliche Wartung tragbarer Feuerlöscher vorschreibt. 

Wartung und Reparatur tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3/DIN 14406 T.4

Wir führen die Wartung und Instandhaltung folgender tragbarer Feuerlöscher durch:

  • ABC/BC Feuerlöscher
  • Kohlendioxidlöscher
  • Metallbrandlöscher
  • Schaumlöscher
  • Fettbrandlöscher
  • Wasserlöscher
  • Gellöscher

Alle Fabrikate werden vor Ort im Unternehmen nach den Instandhaltungsanweisungen der Hersteller gewartet und instandgesetzt.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Praxistraining Feuerlöscher – mobiler Feuerlöschtrainer

Für die praktische Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschern steht Ihnen ein mobiler Feuerlöschtrainer mit folgender Ausstattung zur Verfügung:

  • Brandsimulationswanne für Flächenbrände
  • verschiedene Übungsattrappen (Papierkorb, Schaltschrank etc.)
  • Übungs-Feuerlöscher

Die für den Übungsbetrieb notwendigen Materialien bringen wir mit. Für die Löschübungen benötigen wir lediglich eine freie Fläche von ca. 10 x 10 m auf Ihrem Betriebsgelände.

Durch den Einsatz von Propangas kann die Übungsanlage umweltschonend und rückstandsfrei betrieben werden.

Die Übungs-Feuerlöscher (s. Bild links) werden mit Wasser und Druckluft befüllt.

Für ehrenamtliche Hilfsorganisationen gelten besondere Tarife für den mobilen Feuerlöschtrainer.

Bitte fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!

Sie wollen wissen, ob Ihre Mitarbeiter auf den Ernstfall vorbereitet sind? 

Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen eine speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Evakuierungsübung und führen diese in Ihrem Betrieb durch. Hierfür stehen u.a. auch Nebelmaschinen (Disconebel) für die realistische Darstellung eines Brandes zur Verfügung.

Gerne übernehmen wir auch die Dokumentation auf Foto oder Video (digital), werten die Übung mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern aus und zeigen Lösungen auf für die Verbesserung des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen.

Für ausführliche Informationen kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Wir erstellen für Ihr Objekt die geforderten Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 sowie Feuerwehrpläne nach DIN 14095.

Mit der Erstellung dieser Unterlagen erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern tragen aktiv

zur Sicherheit Ihrer Beschäftigten und Besucher bei. Flucht- und Rettungspläne ermöglichen eine

schnelle Orientierung im Ernstfall und gewährleisten so. z.B. eine zügige und geordnete Räumung

eines Betriebs.

Feuerwehrpläne dienen der Planung und Einsatzvorbereitung für die örtlich zuständige Feuerwehr

und ermöglichen den Einsatzkräften eine zügige Orientierung im Betrieb, falls es doch einmal zum

Ernstfall kommen sollte.

Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen.